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Freitagspredigt 30.07.2010
Der Islam und die Frau

Bismillahirrahmanirrahim
[Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen]

“Und in dem Maße wie sie Pflichten haben, haben die Frauen auch Rechte.” [Sure “Bakara”, Vers 228]

Verehrte Muslime,

die Menschheitsgeschichte ist voller Beispiele, die die rechtliche Hintanstellung und Diskriminierung der Frau dokumentieren. Auf der ganzen Welt wurden in der Zeit vor dem Islam die Frauen als wertloses Geschöpf erachtet und ihnen soziale Rechte verwehrt.

Allah, der Erhabene, teilt uns im Koran jedoch mit: ''' “Und in dem Maße wie sie Pflichten haben, haben die Frauen auch Rechte.”''' [1] Und unser Prophet Muhammed, Allah segne ihn und schenke ihm Heil, ließ uns in einem Hadis wissen: '''“Habt Ehrfurcht vor Allah, was die Gewährung und Erfüllung der Rechte der Frauen anbelangt! Denn ihr habt sie von Allah anvertraut bekommen.” '''

Laut Koran und Sunna sind Mann und Frau einander gleich wie die beiden Hälften eines Apfels, die jeweils für den anderen verantwortlich sind. Beide werden in Koran und Sunna im selben Maße angesprochen und sind Gegenstand dessen. Und wenn sie in manchen Dingen unterschiedliche Pflichten haben, so ist dies nur auf ihre unterschiedliche Stellung und Erschaffung zurückzuführen. Das macht sie aber vor Gott nicht besser oder schlechter, auch nicht in ihrer Frömmigkeit.

Verehrte Muslime,

“Das Paradies liegt unter den Füßen der Mütter”, teilt uns unsere Religion mit und erhebt die Frauen damit auf den Rang, der ihnen gebührt. Der erste Muslim, der für die Sache des Islam gestorben ist, ist eine Frau. Es ist ebenso eine Frau, die als erste den Islam angenommen hat. Und das Geschlecht unseres Propheten führt über seine Tochter weiter.

Der Islam, der ab dem ersten herabgesandten Koranvers eine neue Ära eingeleitet und der Welt den Weg der Errettung gezeigt hat, brachte den Frauen Rechte, die sie bis dahin nicht hatten und damit ihre Freiheit. Nach dem Islam ist die Frau die Ehegattin ihres Mannes, seine Unterstützerin und Beraterin. Ihr wurde mit dem Islam in ihrem Haus ein Mitspracherecht eingeräumt, sowie eine Reihe von Aufgaben übertragen. So teilte Muhammed, Allah segne ihn und schenke ihm Heil, der ganzen Welt mit, dass sie in ihrem Hause etwas zu sagen hat, als er in einem Hadis erklärte: '''“Und die Frau ist im Hause ihres Ehemannes eine Hüterin und verantwortlich für diejenigen, die ihr unterstehen.”''' [2]

Verehrte Gläubige,

die Frau hat mit dem Islam weit reichende Rechte erlangt, die bis dahin in keinem Teil der Welt und in keiner anderen Religion gängig waren. So kann die Frau im Islam z.B. über ihr eigenes Vermögen verfügen wie sie will. Sie muss hierfür niemanden um Erlaubnis fragen. Was rechtliche Handlungen wie Eheschließung, An- und Verkauf, Spenden, Bürgen, Geldverleihung, die Gründung eines Unternehmens, die Vertretungsberechtigung, Vergleich und Entbindung, die Klageerhebung usw. anbelangt, so ist sie hier drin dem Manne gleichgestellt und wie dieser für ihre außerrechtlichen Handlungen verantwortlich.

Der Islam hat den Frauen auch das Recht auf politische Partizipation eingeräumt. So hat der Prophet z.B. bei Abstimmungen auch die Stimmen der Frauen anerkannt. Und die Geschichte des Islam kennt nicht wenige Frauen, die sich auf den Gebieten der Hadiswissenschaft, der Geschichte, Politik und Medizin usw. hervorgetan haben. Aischa, die Ehefrau des Propheten z.B., möge Allah Wohlgefallen an ihr haben, gilt in der Hadiswissenschaft, der Literatur- und der Geschichtswissenschaft als Quelle und hat auch religionsrechtliche Urteile und Rechtsgutachten ausgesprochen.

Verehrte Muslime,

der Islam war ein Befreiungsschlag für die Frau, der sie aus der Finsternis befreit und ihr einen ehrenvollen Rang eingeräumt hat. Er gebietet den Gläubigen, mit den Eltern gut umzugehen und der Koran weist hier insbesondere darauf hin, dass ihre Mütter sie unter Mühen austragen und auf die Welt bringen und sie den Frauen daher in jedem Falle besondere Achtung entgegen zu bringen haben. [3]

[1] Bakara, 2/228. [2] Fethü’l-Kebir, Bd. 2, S. 330. [3] Ahkaf, 46/15.

Mitteilung vom 30.07.2010

Islamische Religionsgemeinschaft
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Av. Mehmet Ayhan
Pressesprecher

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