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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bekommt einen neuen deutschen Richter.
Es gibt zwei Gerichte, die das Schicksal der Grundrechte in Europa stark prägen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dessen Urteile europaweit beachtet werden.
Das andere Gericht ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR). Ein verantwortungsvoller Job wird nun frei. In dieser Woche soll neues Personal
gesucht und gefunden werden. Die Parlamentarische Versammlung beim Europarat wählt neben einem Vertreter Maltas einen neuen deutschen Richter am EGMR. Die sechsjährige Amtszeit der Ex-Verfassungsrichterin Renate Jaeger endet im Dezember.
Die Straßburger Jurisdiktion wird für die Auslegung deutscher Grundrechte immer wichtiger. Schließlich gilt es, Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention in Einklang zu bringen. EGMR-Urteile haben in Deutschland aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtung Gesetzeskraft.
Man sieht hier die künftigen Großkonflikte für das Bundesverfassungsgericht heraufziehen. Aktuell ist es die drohende Entlassung Dutzender hochgefährlicher Straftäter, die ein Straßburger Urteil zur umstrittenen Sicherungsverwahrung verlangt. Auch ein möglicher neuer Prozess gegen den Kindsmörder Magnus Gäfgen lag in der Hand der Straßburger Richter, die eine polizeiliche Folterdrohung gegen Gäfgen rügten, das Strafverfahren gegen ihn aber noch als fair bewerteten. Das Kruzifix in Klassenzimmern steht Ende Juni auf der Tagesordnung.
Die Bundesrepublik hat folglich Interessen zu wahren, wenn sie Richter nach Straßburg schickt, auch wenn dies nicht zum förmlichen Anforderungsprofil für den Job gehört. Im Gegenteil, diesmal sollte es transparenter denn je zugehen, das Bundesjustizministerium schrieb die Stelle erstmals in Europa öffentlich aus. Damit endete allerdings die Offenheit; warum die Regierung ihren Kandidaten den Vorzug vor anderen gab, ist nicht bekannt. Zur Wahl stehen jetzt die 47 Jahre alte Kölner Völkerrechtlerin und Osteuropaexpertin Angelika Nussberger, der 50-jährige Günter Schirmer, Sekretär des Rechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung, und Bertram Schmitt, 51, Strafrichter am Bundesgerichtshof.
Alles keine unbekannten Namen für den Europarat, Nussberger arbeitete dort als Rechtsberaterin. Schmitt setzte bereits seine Unterschrift unter EGMR-Urteile, er ist der deutsche Ad-hoc-Richter, der einspringen musste, wenn Richterin Jaeger nicht zur Verfügung stand.
Die Wahl hat die Parlamentarische Versammlung, ein 318-köpfiges Gremium Gesandter aus den Länderparlamenten. Die deutsche Delegation ist mit 18 Stimmen vertreten. Vorfestlegungen trifft ein Ausschuss der Versammlung, der die jeweils drei Kandidaten aus den Ländern in eine Reihenfolge bringt. Welche, bleibt Verschlusssache, am Ende steht eine De-facto-Wahlempfehlung. Ein Vorgehen, das auf Kritik stößt. „Das Auswahlverfahren bei der Benennung der 47 Richter am Menschenrechtsgerichtshof ist bedauerlicherweise in der Tat nicht sehr transparent. Das sollte auf den Prüfstand kommen. Die Richterwahlen in Straßburg, wie in Karlsruhe sind nicht immer die gelungensten Momente einer Demokratie.
Mitteilung vom 25.06.2010
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